Einwohnerfragehalbestunde - leicht erklärt!

Die Stadt Marl informiert Bürgerinnen und Bürger auf dieser Seite über das Verfahren der Einwohnerfragehalbestunde in Rat und Ausschüssen. Zu Beginn jeder Rats- und Ausschusssitzung haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, Fragen an den Bürgermeister zu richten. Vorgesehen sind dabei bis zu zwei Fragen sowie zwei Zusatzfragen pro Person; insgesamt ist für diesen Tagesordnungspunkt ein Zeitraum von rund 30 Minuten eingeplant.

Damit die Verwaltung die Anliegen sorgfältig prüfen und beantworten kann, sollen Fragen spätestens fünf Tage vor der jeweiligen Sitzung schriftlich oder per E-Mail an einwohnerfragen(at)marl.de eingereicht werden. Nutzen Sie dafür bitte dieses Formular. Fragen aus aktuellem Anlass sind auch kurzfristig möglich, müssen jedoch vor Sitzungsbeginn angezeigt werden. In der Sitzung werden die Fragestellerinnen und Fragesteller in der Reihenfolge des Eingangs aufgerufen. Die Fragen werden in der Regel mündlich durch den Bürgermeister oder die Verwaltung beantwortet; ist dies nicht sofort möglich, erfolgt eine schriftliche Antwort.

Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen, für die der Rat oder seine Ausschüsse zuständig sind. Eine Aussprache oder Debatte ist im Rahmen der Einwohnerfragehalbestunde nicht vorgesehen.

 

Weiterführende Links
 

Präsentation „Einwohnerfragehalbestunde – leicht erklärt“
Formular Einwohnerfragen
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