Schließlich obliegt der Stadt Marl als Straßenbaulastträgerin bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen nur an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen.
Bis Mitternacht unterwegs
Und so waren und die ZBH-Mitarbeiter zuletzt wegen einsetzender Nässe (leichter Nieselregen und Nebelausdünstungen) bis kurz vor Mitternacht mit einigen Streufahrzeugen auf den Straßen und Radwegen im Einsatz. Darüber hinaus wurden die Straßen regelmäßig auf Glatteisgefahr kontrolliert. Das dürfte auch in den kommenden Tagen so bleiben.
Vorsicht ist jederzeit geboten
Da aber nicht auf allen Wegen und Straßen gestreut wird, weist der ZBH darauf hin, jederzeit mit Vorsicht unterwegs zu sein – zu Fuß genauso wie mit dem Auto oder Fahrrad. Übrigens erhebt die Stadt Marl für den Winterdienst im Gegensatz zu anderen Kommunen keine Gebühren.
Welche Straßen durch die Stadt geräumt werden (gemeint sind in dem Zusammenhang nicht die Gehwege), ist in der Straßenreinigungssatzung nachzulesen. Denn nicht alle Straßen fallen unter die Räumpflicht der Stadt.
