Die Leerung der Container soll ab Oktober ein bis zwei Mal pro Woche erfolgen. Je nach Kapazitäten kann es zu Verzögerung der Containerleerung kommen. Der ZBH weist daraufhin, dass die aufgestellten Container nur mit losem Laub von Straßenbäumen befüllt werden dürfen. „Nebenstellung von Säcken oder Anhäufungen von Laub an vollen Behältern sind nicht gestattet“, erklärt ZBH-Chef und Betriebsleiter Michael Lauche. Illegale Abfallablagerungen können zu Bußgeldern führen. Bürgerinnen und Bürger, die eine übermäßige Menge an Laub entsorgen möchten, können dies bereits ab Mittwoch, 2. September, gebührenfrei am Wertstoffhof an der Zechenstraße 20 erledigen. Hierzu ist das Laub in Säcken oder anderen Gefäßen anzuliefern.
Aufgaben für Anlieger
Wie der Betriebshof mitteilt, sind die Reinigung der Gehwege sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle satzungsgemäße Aufgaben der Anlieger. Die Laubsammlung des ZBH dient zur Unterstützung der Anlieger bei der Erledigung dieser Aufgaben, sie ist jedoch keine verpflichtende Leistung. Weiterhin sind die Standorte der Sammelbelbehälter durch den Zentralen Betriebshof festgelegt. Weitere Standorte werden nicht eingerichtet und die Behälter sind vor Ort zu belassen. „Bei der Durchführung der Laubabfuhr sind wir auf die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen und bitten darum, alle Vorgaben zu beachten“, so der Betriebsleiter.