Stadt informiert über Fragehalbestunde der Einwohner

Die Stadt Marl informiert verständlich und kompakt über das Verfahren der Einwohnerfragehalbestunde in den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse. Auf der städtischen Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger alle wichtigen Hinweise dazu, wie sie ihre Fragen einreichen können und was in der Sitzung zu beachten ist.

Zu Beginn jeder Rats- und Ausschusssitzung haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, Fragen an den Bürgermeister und die Verwaltung zu richten. Pro Person sind bis zu zwei Fragen sowie zwei Zusatzfragen vorgesehen. Für diesen Tagesordnungspunkt ist insgesamt ein Zeitraum von rund 30 Minuten eingeplant.

Online-Formular steht zur Verfügung

Damit die Verwaltung die Anliegen sorgfältig prüfen und beantworten kann, müssen die Fragen spätestens fünf Tage vor der jeweiligen Sitzung schriftlich an das Kommunalbüro (Carl-Duisberg-Straße 165, 45772 Marl) oder per E-Mail an einwohnerfragen(at)marl.de eingereicht werden. Für die Einreichung stellt die Stadt auf ihrer Internetseite außerdem ein entsprechendes Online-Formular zur Verfügung.

Aktuelles bleibt grundsätzlich möglich

Auch Fragen aus aktuellem Anlass sind grundsätzlich kurzfristig möglich. Diese müssen jedoch vor Beginn der jeweiligen Sitzung dem Sitzungsleiter angezeigt werden. In der Sitzung werden dann die Fragen der Fragestellerinnen und Fragesteller in der Reihenfolge des Eingangs vorgelesen. Die Beantwortung erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister oder die Verwaltung. Sollte eine direkte Antwort nicht möglich sein, erhalten die Fragestellenden im Nachgang eine schriftliche Antwort. Anschließend haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit zwei Zusatzfragen zu stellen.

Zuständigkeit muss gewahrt sein

Die Einwohnerfragehalbestunde dient dazu, Fragen zu Angelegenheiten der Stadt Marl zu stellen, für die der Rat oder seine Ausschüsse zuständig sind. 

Weitere Informationen sowie das Formular zur Einreichung von Einwohnerfragen finden Interessierte online unter https://marl.de/einwohnerfragen

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Bürger können weiterhin Fragen an die Verwaltung richten - diese müssen jedoch spätestens fünf Tage vor der jeweiligen Ratssitzung eingereicht werden. Symbolfoto: Stadt Marl / Pressestelle