Tests nur von offizieller Teststelle
Der besorgniserregende Anstieg der Infektionszahlen hat jetzt auch Konsequenzen für die Zutrittsregelungen zu den Dienststellen der Stadtverwaltung Marl. „Zum Schutz von Besucherinnen und Besuchern sowie den Mitarbeitenden haben wir uns nun dazu entschieden, 3G in allen städtischen Gebäuden umzusetzen“, sagt Michael Bach, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. Termine und Vorsprachen dürfen ab Montag nur in Anspruch genommen werden, wenn die Kundinnen und Kunden von Corona genesen, gegen Corona geimpft oder negativ auf Corona getestet sind. Dazu gehört in Verbindung mit einem Lichtbildausweis der Nachweis der vollständigen Immunisierung (digitaler Nachweis oder Impfausweis). Tests müssen von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses darf der Antigen-Schnelltest demnach höchstens 24 Stunden, der PCR-Test höchstens 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Im Zusammenhang mit unmittelbaren Gefahren wie beispielsweise Kindeswohlgefährdung kann von der 3G-Regel abgesehen werden.
Kein Nachweis - kein Zutritt
Personen, die keine Genesung, Impfung oder Testung vorweisen können, dürfen die Gebäude nicht betreten. Die entsprechenden Nachweise werden jeweils vor Ort durch städtische Beschäftigte kontrolliert. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche brauchen lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Sie gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Weiterhin Maskenpflicht
Zusätzlich gilt in den städtischen Gebäuden weiterhin die Pflicht, medizinische Masken zu tragen und die Hygiene- und Anstandsregeln zu beachten. Auch wird nach wie vor um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Für Anliegen im Zuständigkeitsbereich des Bürgerbüros ist eine vorherige Terminvereinbarung online unter www.marl.de/buergerbuero oder telefonisch (02365) 99-2301, -2381, oder -2386 erforderlich. Die Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich gebeten, ihren Besuch in den drei Stadthäusern und Nebenstellen auf die unbedingt erforderlichen Anlässe zu beschränken.
Vorsprache rechtlich zwingend nötig?
In den seltenen Fällen, in denen eine persönliche Vorsprache rechtlich zwingend ist und die 3G-Regel nicht erfüllt wird, wird die Stadtverwaltung gesonderte Termine unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen anbieten, um sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Besucherinnen und Besucher vor dem Infektionsrisiko zu schützen. Dies können Termine z. B. am frühen Morgen vor den stark frequentierten Dienstzeiten sein oder Termine unter freiem Himmel. Die Fachämter werden dazu je nach Intensität des Publikumsverkehres unterschiedliche Regelungen treffen, die bei der Terminvereinbarung erfragt werden können. Es sind längere Wartezeiten einzuplanen. Hier gilt: Wer seinen Ansprechpartner kennt, vereinbart seinen Termin telefonisch oder per E-Mail. Ansonsten melden sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch unter (02365) 99-0.
2G im Kulturbereich
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für verschiedene Bereiche wie die Stadtbüchereien, Musikschule oder Skulpturenmuseum Glaskasten 2G-Regelungen bestehen. Besucherinnen und Besucher sollten sich rechtzeitig vor einem Besuch über die erforderliche Nachweispflicht informieren.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Interessierte auf den Internetseiten der Stadt Marl unter www.marl.de/corona.