Rettungsdienst: Keine Gebührenbescheide für Fehlfahrten

Wer in Marl den Rettungsdienst ruft und am Ende nicht transportiert wird, muss auch künftig keinen Gebührenbescheid befürchten. Der Rat der Stadt Marl beschloss gestern einstimmig die Vorschläge der Verwaltung zur Finanzierung der sogenannten Fehlfahrten. Die Stadt hat einvernehmlich mit den Krankenkassen eine Vereinbarung über die Rettungsdienstgebühren für das vierte Quartal 2025, für das Jahr 2026 und für 2027 getroffen.

Worum geht es?

Bei sogenannten Fehlfahrten rücken Rettungswagen, Krankentransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeug aus, ohne dass jemand ins Krankenhaus gebracht wird. Etwa weil es der Patientin schon wieder besser geht oder der Patient vor Ort behandelt werden konnte. Nach Angaben der Verwaltung ist in Marl rund jede fünfte Fahrt von Rettungswagen, Krankentransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeug eine solche Fahrt. Bei einem jährlichen Gesamtaufwand des Rettungsdienstes von rund 15 Millionen Euro entfallen etwa 2,6 Millionen Euro auf Fehlfahrten.

Wer diese Kosten trägt, ist bundesweit umstritten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Januar die Gebührenkalkulation eines Landkreises für unwirksam erklärt. Danach ist es unzulässig, die Kosten von Fehlfahrten in die Gebühren einzurechnen, ohne diese Fahrten zugleich in den Bemessungseinheiten abzubilden. Die Stadt hat ihre Kalkulation daraufhin angepasst. Die Krankenkassen sind nach den Vorgaben von Sozialgesetzbuch und Rechtsprechung nicht verpflichtet, Fahrten ohne Transport zu übernehmen. Land, kommunale Spitzenverbände und Krankenkassen haben deshalb eine Übergangslösung für 2026 verhandelt.

Was ist geplant?

Der Rat hat am Donnerstag drei Gebührensatzungen beschlossen: für das vierte Quartal 2025, für 2026 und für 2027. Die Abrechnung, die seit dem 1. Oktober 2025 ausgesetzt ist, soll danach schnell wieder starten. Für 2026 beteiligen sich die Krankenkassen bei bestimmten Fehlfahrten mit 50 Prozent an den Kosten, bis zu einem Anteil von 15 Prozent der Fahrten je Fahrzeugart. Das Defizit der Stadt sinkt dadurch von rund 2,6 auf rund 1,6 Mio. Euro. Für eine Fahrt mit dem Krankentransportwagen ist ein Satz von 499,20 Euro vorgesehen. Für das vierte Quartal 2025 und das Jahr 2027 gibt es keine Beteiligung der Kassen. Die Kosten trägt die Stadt. Für 2025 konnte keine rückwirkende Regelung vereinbart werden.

Die Sätze sind mit den Krankenkassen abgestimmt. Die im September 2025 beschlossene Satzung hatte für eine Fahrt mit dem Krankentransportwagen noch 744 Euro vorgesehen; dafür verweigerten die Kassen das Einvernehmen. Gebühren dürfen nach dem Gebührenrecht nur die Kosten des jeweiligen Jahres decken. Defizite früherer Jahre lassen sich deshalb nicht über höhere Gebühren nachträglich ausgleichen.

Was tut die Stadt gegen unnötige Einsätze?

Mit einem Maßnahmenkatalog will die Stadt vermeidbare Fehleinsätze verringern und so ihren Eigenanteil begrenzen. Bei bestimmten Brandmeldeanlagen rückt nicht mehr automatisch ein Rettungswagen mit aus. Auch Feuerwehr-Begleitfahrten werden, wo vertretbar, reduziert. Abstriche bei der Sicherheit und der bedarfsgerechten Versorgung der Bürgerinnen und Bürger soll es dabei nach Angaben der Stadt nicht geben. „Niemand in Marl soll im Notfall zögern, die 112 zu wählen, weil er Angst vor der Rechnung hat. Das haben wir mit den Krankenkassen abgesichert“, betont Bürgermeister Thomas Terhorst. Klar sei aber auch: „Die Fehlfahrten kosten die Stadt viel Geld. Deshalb wollen wir unnötige Einsätze vermeiden, ohne dass die Sicherheit darunter leidet.“

Ausblick

Die Regelung für 2026 ist eine Übergangslösung: Eine dauerhafte Klärung soll die geplante Reform der Notfallversorgung bringen, die auch die Finanzierung des Rettungsdienstes neu ordnen soll. Die Stadt beobachtet die Entwicklung und passt ihre Kalkulation bei Bedarf an.

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Der Rat hat beschlossen: Keine Gebührenbescheide für Fehlfahrten beim Rettungsdienst. Foto: Stadt Marl