Das Regelwerk und ein Antragsformular für Baumschnitt oder -fällungen können ab sofort hier abgerufen werden.
Wie die Pressestelle der Stadt Marl mitteilt, tritt die neue Baumschutzsatzung am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt in Kraft. Die neue Ausgabe ist heute erschienen. Darin enthalten sind neben der Baumschutzsatzung die Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen, die Bekanntmachung der Ersatzberufung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied sowie die Aufstellung und öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 für den Bereich Stettiner Straße.
Das Amtliche Bekanntmachungsblatt wird auf den Internetseiten der Stadt Marl unter www.marl.de/bekanntmachungsblatt veröffentlicht und ist kostenlos im Stadtinformationsbüro i-Punkt erhältlich. Es wird auf Wunsch außerdem regelmäßig gegen einen Betrag von 2,50 Euro je Zustellung zugesandt.