“Hilfe ist ein wichtiges Signal”
„Die Entlastung durch das Land ist ein erster kleiner und dennoch wichtiger Schritt für die finanzielle Stabilisierung unserer Stadt“, erklärt Kämmerer Daniel Greb. „Mit der Übernahme eines Teils unserer Liquiditätskredite erkennt das Land NRW die finanziellen Lasten der Kommunen an. Jetzt sollte auch der Bund einen Beitrag zur Altschuldenentlastung leisten, denn die Kommunen stemmen mit eigenen Steuereinnahmen auch die durch den Bund und das Land übertragenen Aufgaben.“ Auch Bürgermeister Thomas Terhorst bewertet die Entscheidung positiv: „Diese Unterstützung kommt für Marl zur richtigen Zeit. Die finanzielle Hilfe ist ein wichtiges Signal für uns als Stadt mitten im Strukturwandel.“ Thomas Terhorst betont, dass neben der Altschuldenentlastung auch die Finanzausstattung der Kommunen dauerhaft verbessert werden müsse, damit die Aufnahme neuer Kassenkredite vermieden werden kann.
Bescheide kamen vor Weihnachten
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Bewilligungsbescheide zur anteiligen Entschuldung von insgesamt 167 Kommunen kurz vor Weihnachten versandt. Insgesamt werden rund 8,9 Milliarden Euro kommunaler Altschulden in die Landesschuld übernommen. Damit werden etwa 50 Prozent der übermäßigen kommunalen Verbindlichkeiten landesweit abgelöst. Jede teilnehmende Kommune wird dabei mindestens zu 41,1 Prozent von ihren übermäßigen Liquiditätskrediten entlastet. Besonders hoch verschuldete Kommunen profitieren darüber hinaus von einer vollständigen Übernahme weiterer Belastungen oberhalb einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.500 Euro.
Nach Eintritt der Bestandskraft der Bewilligungsbescheide beginnt das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen in enger Abstimmung mit den teilnehmenden Kommunen mit der Übernahme der jeweiligen Kreditverträge. Für die Umsetzung sieht das Gesetz einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 vor.
Altschuldenentlastungsgesetz ist Grundlage
Grundlage der Entschuldungsmaßnahme ist das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen, das am 18. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Maßgeblich für die Berechnung der Entlastung sind der kommunale Schuldenstand zum 31. Dezember 2023 sowie die zu diesem Stichtag fortgeschriebene Bevölkerungszahl.
Weiterführende Informationen finden Interessierte im Internet unter https://www.mhkbd.nrw/kommunale-altschulden-historische-entlastung .
