„Mit der Beflaggung wollen wir ein sichtbares Zeichen im Jubiläumsjahr setzen“, erklärt Bürgermeister Thomas Terhorst. Seit der Verleihung des Stadtrechts im Jahr 1936 habe Marl eine vielschichtige Entwicklung durchlaufen. Terhorst: „Das 90-jährige Stadtjubiläum bietet Anlass, an diese Geschichte zu erinnern und zugleich die heutige Bedeutung Marls als Verwaltungs-, Bildungs- und Lebensstandort im nördlichen Ruhrgebiet hervorzuheben.“
Die Beflaggung erfolgt aus besonderem örtlichen Anlass und im Rahmen der geltenden landesrechtlichen Bestimmungen. Die geltenden Bestimmungen lassen neben den allgemeinen Beflaggungstagen und besonderen Anordnungen des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen auch zusätzliche Beflaggungen durch die Städte zu. Möglich ist dies, wenn örtliche Gründe dafürsprechen.
Als Standort wurde bewusst das Stadthaus 1 gewählt. Es dient während der laufenden Sanierung des Rathauses derzeit als zentraler Hauptverwaltungsstandort der Stadt Marl. Auch die Reihenfolge der Flaggen richtet sich nach den geltenden Vorgaben. Da die Europaflagge gesetzt wird, nimmt sie die bevorzugte Stelle ein. Es folgen die Bundesflagge, die Landesflagge Nordrhein-Westfalen und die Flagge der Stadt Marl.