Vorgartenwettbewerb "Naturnah vor der Haustür - Marl zeigt Grün"
Das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit ruft zu einem Vorgartenwettbewerb auf. Unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Thomas Terhorst werden die schönsten und zugleich klima- und naturnah gestalteten Vorgärten im Stadtgebiet gesucht. Ziel des Wettbewerbs ist es, privates Engagement für Biodiversität, Klimaanpassung und ein attraktives Stadtbild sichtbar zu machen und zu würdigen.
Naturnahe Vorgärten sind weit mehr als ein ästhetischer Blickfang: Sie bieten wertvolle Lebensräume für Insekten, Vögel und andere Tiere, verbessern das Mikroklima und sorgen an heißen Tagen für Kühlung. Ein besonderes Augenmerk wird auf die ökologische Umgestaltung sogenannter Schottergärten gelegt, die durch ihre Versiegelung Hitze speichern und Regenwasser schlecht aufnehmen.
Tipps und Tricks zur naturnahen Umgestaltung von Schottergärten erhalten Sie auch in unserem Ratgeber „Lebendige Vorgärten“.
Die Bewertung erfolgt durch eine Fachjury, bestehend aus der Technischen Dezernentin, Mitarbeitenden des Amtes für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Vertretern des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses sowie Mitgliedern des NABU Marl. Die besten Vorgärten werden mit einem Preisgeld von insgesamt 2.000 Euro ausgezeichnet. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 30. April und endet am 31. Juli 2026.
Teilnahmebedingungen und Richtlinien
Teilnahmebedingungen und Richtlinien
1. Zielsetzung des Wettbewerbs
Mit dem Vorgartenwettbewerb „Naturnah vor der Haustür – Marl zeigt Grün“, möchte die Stadt Marl Anreize für eine nachhaltige, ökologische und klimabewusste Gestaltung privater Vorgärten schaffen. Ziel ist es, den Anteil versiegelter Flächen im Stadtgebiet zu reduzieren, die biologische Vielfalt zu stärken und einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu leisten.
Gleichzeitig soll das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern gewürdigt werden, die durch naturnahe Vorgärten Lebensräume für Pflanzen und Tiere schaffen und das Stadtbild positiv mitprägen.
2. Gegenstand des Wettbewerbs
2.1 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte (z. B. Mieterinnen und Mieter mit Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers) von Wohngrundstücken mit einem Vorgarten im Stadtgebiet der Stadt Marl.
Berücksichtigt werden Vorgärten, die naturnah gestaltet sind, die neu angelegt wurden oder die im Zuge einer Umgestaltung – insbesondere eines ehemaligen Schottergartens – ökologisch aufgewertet wurden. Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt ausschließlich im Zeitraum 30. April bis 31. Juli.
2.2 Preisgelder
Für den Wettbewerb stellt die Stadt Marl ein Gesamtpreisgeld in Höhe von 2.000 Euro zur Verfügung. Die Auszeichnung erfolgt in folgender Staffelung:
1. Platz: 600 Euro
2. Platz: 450 Euro
3. Platz: 350 Euro
4. Platz: 250 Euro
5. Platz: 150 Euro
6. Platz: 100 Euro
7. Platz: 50 Euro
8. Platz: 50 Euro
3. Bewerbung und Ablauf
3.1 Einreichung der Beiträge
Der Start des Wettbewerbs wird öffentlich über Pressearbeit sowie über die Internet- und Social-Media-Kanäle der Stadt Marl bekannt gemacht.
Die Teilnahme erfolgt durch:
Das ausgefüllte Anmeldeformular, „Downloadlink“ (PDF-Anmeldeformular) und mindestens drei aktuelle Fotos des Vorgartens. (Vorher-/Nachher -Bilder sind ausdrücklich erwünscht) Die Bewerbung kann ab dem 30. April schriftlich bei der „Stadt Marl, Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Carl-Duisberg-Str. 165, 45772 Marl“ oder per mail an amt68(at)marl.de erfolgen.
Bei der Umgestaltung eines früheren Schottergartens ist zusätzlich ein fotografischer Vorher-Nachher-Vergleich einzureichen.
Die Unterlagen sind fristgerecht (30.04.26 – 31.07.26) per E-Mail oder auf dem Postweg an das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit der Stadt Marl zu senden.
3.2 Bildrechte und Veröffentlichung
Mit der Teilnahme erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber damit einverstanden, dass die eingereichten Fotos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Marl (z. B. Presse, Website, social Media) verwendet werden dürfen. Die Teilnehmenden versichern, dass sie über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte verfügen und keine Rechte Dritter verletzt werden.
3.3 Juryverfahren
Nach Ende der Bewerbungsfrist prüft das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit die formale Zulässigkeit der eingereichten Beiträge.
Die fachliche Bewertung erfolgt durch eine Jury, bestehend aus:
Technische Dezernentin der Stadt Marl
Mitarbeitenden des Amtes für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Mitgliedern des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses
Mitglieder der NABU Marl
Die Entscheidung der Jury ist abschließend und nicht anfechtbar.
4. Bewertungskriterien
Die Beurteilung der Vorgärten erfolgt anhand folgender Gesichtspunkte:
Ökologische Qualität und Artenvielfalt
Positiv bewertet werden strukturreiche Gärten mit heimischen Pflanzenarten, vielfältigem Blühangebot, dauerhafter Bepflanzung sowie Lebensraumelementen für Insekten, Vögel und Kleintiere.
Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
Ein geringer Anteil versiegelter Flächen, wasserdurchlässige Beläge, gute Regenwasserversickerung, schattenspendende Vegetation und der Verzicht auf hitzespeichernde Materialien fließen maßgeblich in die Bewertung ein.
Umwandlung von Schottergärten
Die ökologische Neugestaltung eines zuvor überwiegend geschotterten Vorgartens wird besonders berücksichtigt und mit Sonderpunkten bewertet, sofern ein entsprechender Nachweis erbracht wird.
Gestalterische Idee und Kreativität
Individuelle, kreative Lösungen, besondere Blickfänge, harmonische Farb- und Pflanzkonzepte sowie begrünte Zäune, Fassaden oder technische Nebenflächen können zusätzliche Pluspunkte erhalten.
5. Bekanntgabe und Auszeichnung
Die prämierten Vorgärten werden öffentlich bekannt gegeben. Die Übergabe der Preise erfolgt im Rahmen eines Pressetermins, vorzugsweise direkt an den ausgezeichneten Vorgärten.
6. Geltungsdauer
Diese Richtlinie gilt für den Zeitraum der Durchführung des Vorgartenwettbewerbs „Naturnah vor der Haustür – Marl zeigt Grün“ 2026.