Reallabor Radschnellweg Willy-Brandt-Allee

Die Stadt Marl testet im Rahmen eines Reallabors die Einrichtung eines Radschnellwegs auf der Hervester Straße / Willy-Brandt-Allee. In beiden Fahrtrichtungen soll jeweils die rechte Fahrspur in einen ca. 3,25 Meter breiten Radfahrstreifen umgewandelt werden.

Das Experiment ist auf ein Jahr ausgelegt und soll zeigen, ob überdimensionierte Straßenflächen im Sinne einer klimaschonenden Mobilität für Radfahrende umgenutzt werden können.

Vorab wurde der Verkehr gezählt und die Auswirkungen in einem Computermodell simuliert. Das Projekt wird die gesamte Zeit durch ein Expertenbüro für Verkehrstechnik begleitet.

In seinem „Regionalen Mobilitätskonzept“ stellte der Regionalverband Ruhr bereits fest, dass die Städte Marl, Recklinghausen, Herne und Bochum durch die Ausweisung eines Radschnellwegs enger zusammenwachsen könnten. Dazu muss die gefundene Radverkehrsverbindung zwischen den Städten erweitert und ausgebaut werden. Für die Stadt Marl wurden die dafür notwendigen gutachterlichen Überlegungen im Rahmen der Erstellung des städtischen „Mobilitätskonzepts Marl – klimafreundlich mobil“ untersucht und das begleitende Gutachterbüro hat eine Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt. Mit Hilfe von Verkehrsdaten wurde nachgewiesen, dass die vierspurig ausgebauten Straßenzüge in Marl für die vorherrschende Verkehrsbelastung viel zu breit sind und durch die Optimierung der sogenannten „Grünen Welle“ die Verkehrsmengen der einzelnen Fahrtrichtungen auch auf je einer Fahrspur abgewickelt werden können.

Mit der Umsetzung des Reallabors Radschnellweg wird insbesondere die Nahmobilität gefördert: Das heißt, Radfahrenden steht dann eine sichere, direkte und komfortable Radverkehrsverbindung zur Verfügung. Die zu Fuß gehenden haben zukünftig mehr Platz, um sich zu begegnen oder nebeneinander zu laufen. Es gibt keine Konflikte mehr zwischen zu Fuß gehenden und Radfahrenden.

Das Experiment soll ergebnisoffen aufzeigen, wie Straßenräume zukunftsfähig und kosteneffizient umgestaltet werden können.

Mit Hilfe von temporären Markierungen (gelbe „Baustellen-Linien“), Beschilderungen und Anpassungen der Lichtsignaltechnik soll der Straßenraum des Streckenzugs kostengünstig temporär umgestaltet werden.

Der Rat der Stadt Marl hat im Dezember 2021 den Planungsauftrag an die Verwaltung erteilt. Aufgrund dieser Entscheidung wurden im Sommer und Herbst 2022 Voruntersuchungen, Verkehrszählungen und Abstimmungen durchgeführt.

Die Ergebnisse wurden im vierten Quartal 2022 den politischen Gremien vorgestellt. Basierend auf den Empfehlungen des Gutachters fasste der Rat anschließend den Durchführungsbeschluss.

Im März 2023 wurden die nötigen Fahrbahnauf- und -ableitungen durch den Zentralen Betriebshof der Stadt Marl hergestellt. Im April 2023 wurde ein Unternehmen beauftragt, die sogenannte Verkehrssicherung (Linien, Baken, Beschilderung) aufzubauen. Parallel wird die Signalbaufirma die Lichtsignalanlagen anpassen.

Reallabor Radschnellweg - FAQ

Allgemein:

Wie lange bleibt das Reallabor bestehen?

  • Das Reallabor ist auf zwölf Monate ausgelegt.

Was ist ein Reallabor?

  • Ein Reallabor ist ein Testraum, in dem neue Maßnahmen erprobt werden können. Reallabore können einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit liefern. In der Verkehrsplanung werden Reallabore häufig durch Pop-Up-Maßnahmen umgesetzt, sodass bei Veränderungen der Anforderungen flexibel und spontan reagiert werden kann und nicht wie bei sonstigen Straßenbauprojekten lange Planungs- und dann Bauprozesse durchlaufen werden müssen.

Was ist ein Radschnellweg?

  • Mit einem Radschnellweg ist eine Radverkehrsverbindung gemeint, die im Radverkehrsnetz die höchste Bedeutung aufweist, da sie innerhalb einer Kommune und zwischen den Kommunen eine wichtige Verbindung ist. Radschnellwege können sich einseitig oder beidseitig im Seitenraum, auf Fahrbahnniveau, in Fahrradstraßen oder z.B. auf ehemaligen Bahntrassen befinden. Mit der Ausweisung eines Radwegs als Radschnellweg muss der Radweg gewisse Rahmenbedingungen einhalten, z.B. Mindestbreiten und kurze Reisezeiten ermöglichen.

Wie geht es weiter?

  • Nach der Installation des Reallabors wird der Verkehrsablauf beobachtet und mit Hilfe von Kameras der Verkehr gezählt. Alle Ergebnisse werden in einem Zwischenbericht den politischen Gremien vorgelegt. Zum Ende des Reallabors wird das Gutachterbüro die Ergebnisse zusammenfassen und Empfehlungen aussprechen.

 

Radverkehrsführung:

Muss ich als Radfahrer*in den Radschnellweg auf der Fahrbahn benutzen?

  • Ja. Entlang des Reallabors wird das Verkehrszeichen 237 „Radweg“ aufgestellt. Es zeigt die Benutzungspflicht des Radschnellwegs an. Einzige Ausnahme bilden Kinder bis 10 Jahren. Auch Personen auf z.B. Rennrändern müssen den Radschnellweg benutzen.

Darf ich als Radfahrer*in den „alten“ Radweg im Seitenraum benutzen?

  • Nein. Der Seitenraum, also die Flächen jenseits der „Bordsteinkante“ dürfen nur befahren werden, wenn dies explizit durch ein Verkehrszeichen vorgeschrieben wird. Im Zuge des Reallabors werden die ehemaligen Vorschriftszeichen entfernt und so die Benutzungspflicht des Seitenraums aufgehoben. Zur Verdeutlichung wird an exponierten Stellen zusätzlich zum Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ das Verkehrszeichen 254 „Verbot für Radverkehr“ aufgestellt.

Darf ich den Radschnellweg in beide Richtungen befahren?

  • Nein, auf keinen Fall! Der Radschnellweg darf nur in der korrekten Fahrtrichtung befahren werden. Es gilt das Rechtsfahrgebot. Geisterfahrer*innen, also Radfahrer*innen die den Radweg in der falschen Richtung befahren, sind eine große Gefahr. Insbesondere im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen oder auch Zufahrten, kann es zu Unfällen z.B. Kraftfahrzeugen kommen.  

Müssen Kinder den Radschnellweg benutzen?

  • Kinder ab dem 11. Lebensjahr müssen den Radschnellweg benutzen.
  • Kinder im Alter von 9 und 10 Jahren dürfen sowohl den Radschnellweg als auch den Gehweg befahren.
  • Kinder bis 8 Jahren müssen den Gehweg befahren und dürfen nicht den Radschnellweg nutzen.
  • Ein Kind bis 8 Jahren darf auf dem Gehweg von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet werden.

Wofür sind die Auf- und Ableitungen?

  • Sie dienen dazu, dass Radfahrer*innen aus den Nebenstraßen auf die neue Radspur fahren können, beziehungsweise vom neuen Radschnellweg in die Nebenrichtungen abbiegen können.

 

Lichtzeichenanlagen (Ampeln):

Welcher Signalgeber (Ampel) gilt für Radfahrende?

  • Im Zuge des Radschnellwegs werden an allen Ampeln zusätzliche separate Signalgeber mit dem Sinnbild Fahrrad installiert. Diese Signale gelten jeweils für den geradeausfahrenden Radverkehr.

Wie biege ich nach links ab?

  • Radfahrer*innen bekommen die Möglichkeit indirekt nach links abzubiegen, d.h. sie fahren über eine Auf- bzw. Ableitung von der Fahrbahn in den Seitenraum und nutzen die reguläre Fuß- bzw. Radverkehrsfurt zur Querung.

Wie biege ich nach rechts ab?

  • Radfahrer*innen biegen auf der Fahrbahn mit dem Kfz-Verkehr rechts ab.

Kontakt


amt61@­marl.de 02365 99-6125 Adresse Details

Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.1.05
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl

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